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Nach Entscheidung des Gemeinderichters des Kreises Martigny, gemäß den Artikeln 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung, ist es jedermann – mit Ausnahme der Berechtigten – verboten, dieses Grundstück zu betreten oder die “Besucher”-Parkplätze der Gebäude Le Martinet A bis P missbräuchlich zu nutzen oder außerhalb der vorgesehenen Stellplätze zu parken, bei Strafe nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Das Parken der Bewohner des Komplexes Martinet A bis P ist streng verboten.
Die 16 Parkplätze sind ausschließlich für Besucher der Gebäude Le Martinet A bis P, chemin de la Praille 31 bis 61 in Martigny reserviert, für eine maximale Dauer von 8 Stunden; das Fehlen einer Parkscheibe, die die Ankunftszeit gut sichtbar unter der Windschutzscheibe anzeigt, wird als unbefugtes Parken betrachtet.
Ein Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität “H” ist ausschließlich für Inhaber eines offiziellen Abzeichens reserviert, das unter der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist verboten, auch für kurze Zeit.
Für längeres Parken füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.